
Die Zeit zwischen Ende der Maßnahme und dem letzten Prüfungstag - die sogenannte Prüfungsvorbereitungsphase – kann bei Vollzeitmaßnahmen auch gefördert werden. Geförderte, die sich nachweislich und unverzüglich zur Prüfung angemeldet haben, erhalten auf Antrag den Unterhaltsbeitrag einschließlich der Erhöhungsbeträge und den Kinderbetreuungszuschlag über das Maßnahmeende hinaus bis zum Ablauf des Monats, in dem der letzte Prüfungstag liegt, maximal jedoch für drei Monate, fortgewährt. Diese Leistung wird in Form eines zinsgünstigen Darlehens gewährt. Die Leistung wird ab dem Beginn der Prüfungsvorbereitungsphase, frühestens jedoch ab Antragstellung gewährt.

Das Aufstiegsfortbildungs-
förderungsgesetz
2011, 8 Seiten
Download [PDF - 147,6 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg-flyer.pdf)

Gesetz und Beispiele
2009, 70 Seiten
Download [PDF - 777,8 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg.pdf)
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