Allgemeine Informationen

Förderung zwischen Maßnahmeende und Prüfung

Die Zeit zwischen Ende der Maßnahme und dem letzten Prüfungstag - die sogenannte Prüfungsvorbereitungsphase – kann bei Vollzeitmaßnahmen auch gefördert werden. Geförderte, die sich nachweislich und unverzüglich zur Prüfung angemeldet haben, erhalten auf Antrag den Unterhaltsbeitrag einschließlich der Erhöhungsbeträge und den Kinderbetreuungszuschlag über das Maßnahmeende hinaus bis zum Ablauf des Monats, in dem der letzte Prüfungstag liegt, maximal jedoch für drei Monate, fortgewährt. Diese Leistung wird in Form eines zinsgünstigen Darlehens gewährt. Die Leistung wird ab dem Beginn der Prüfungsvorbereitungsphase, frühestens jedoch ab Antragstellung gewährt.

Info-Hotline

  • Telefonnummer ("Vanity"-Schreibweise)  
    0800 - MBAFOEG
     
  • oder Telefonnummer 0800 - 6223634
    (kostenfrei)

Publikationen

  • Meister-BAföG ID = 137

    Titelbild der Publikation

    Das Aufstiegsfortbildungs-
    förderungsgesetz

    2011, 8 Seiten

    Download [PDF - 147,6 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg-flyer.pdf)

  • "Meister-BAföG" - Das neue Aufstiegsfortbildungs-förderungsgesetz (AFBG) ID = 136

    Titelbild der Publikation

    Gesetz und Beispiele

    2009, 70 Seiten

    Download [PDF - 777,8 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg.pdf)

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